Gelsenkirchen: Asbestbelastung in Schulgebäude festgestellt
In einem Schulgebäude an der Hans-Böckler-Allee 53 in Gelsenkirchen wurde eine Asbestbelastung festgestellt. Sechs Schulräume sind betroffen.
Bei einer nach einem Schadensfall vorsorglich durchgeführten Raumluftmessung in einem Schulgebäude an der Hans-Böckler-Allee 53 sind Asbestfasern festgestellt worden. Der krebserregende Stoff sei laut Stadt normalerweise fest im Wandputz gebunden. Ursache für die Freisetzung seien die aktuelle Beschädigungen.
Der beauftragte Gutachter hat daraufhin die Schließung von sechs Räumen und eine Sanierung empfohlen. Die betroffenen Räume werden zurzeit von der Evangelischen Martin-Luther-Grundschule und der Katholischen Don-Bosco-Schule (Hauptgebäude jeweils an der Fürstinnenstraße) sowie im Rahmen der Offenen Ganztagsschule genutzt. Die Stadt Gelsenkirchen als Schulträger und Eigentümerin des Gebäudes habe sofort die Schulleitungen informiert und die weitere Nutzung der betroffenen Räume untersagt. Weitere Untersuchungen sollen in der kommenden Woche folgen. Die Schulleitungen organisieren derzeit gemeinsam mit dem Referat Bildung eine Verlegung der Schülerinnen und Schüler in andere Räume.
Asbest „eindeutig krebserregend“
Laut Umweltbundesamt ist Asbest „eindeutig krebserregend“. Die eingeatmeten Fasern könnten langfristig in der Lunge verbleiben und das Gewebe reizen. Dadurch könne Lungenkrebs oder Tumor des Lungen- oder Bauchfells entstehen.
Bereits seit Mitte der 1990er-Jahre darf Asbest in Deutschland nicht mehr verwendet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sind laut Stadt jedoch Millionen Tonnen asbesthaltiger Materialien verbaut worden. „In gebundenem, unbeschädigtem Zustand geht von den asbesthaltigen Bauteilen keine Gesundheitsgefahr aus“, berichtet die Stadt in einer Pressemitteilung. „Bei Umbau und Abriss müssen solche Materialien allerdings unter hohen Sicherheitsvorkehrungen abgebaut und entsorgt werden.“
Besonderer Vorsicht bei Reparaturen
Die Stadt Gelsenkirchen gehe daher mit besonderer Vorsicht etwa bei Reparaturen oder Veränderungen an Gebäuden vor. So werden etwa beim Vorhandensein von Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern, die vor 1995 eingebaut wurden, bei Reparaturen in öffentlichen Gebäuden, Kindergärten und Schulen besondere Sicherheitsmaßnahmen eingehalten. Dazu gehören auch entsprechende Raumluftmessungen, die im Fall der Hans-Böckler-Allee 53 in zwei der betroffenen sechs Räume Werte über den empfohlenen Grenzwerten ergeben haben.