Gelsenkirchen: Auf Weihnachtsmärkten gilt 2G

Auf den Weihnachtsmärkten in Gelsenkirchen gilt die 2-G-Regel - das hat die Stadt am Dienstag beschlossen. Damit dürfen nur Geimpfte und Genesene die Märkte in Buer und der Gelsenkirchener City besuchen.

Der Buersche Weihnachtsmarkt. Archivfoto: André Przybyl

Gelsenkirchen: Auf Weihnachtsmärkten gilt 2G

Auf den Weihnachtsmärkten in Gelsenkirchen gilt die 2-G-Regel – das hat die Stadt am Dienstag beschlossen. Damit dürfen nur Geimpfte und Genesene die Märkte in Buer und der Gelsenkirchener City besuchen.

Das Covid-19-Infektionsgeschehen steigt bundesweit dynamisch an. Angesichts einer möglichen weiteren hohen Verbreitung des Corona-Virus hat sich die Stadt Gelsenkirchen entschlossen, Zusammenkünfte auf Weihnachtsmärkten mit einer Allgemeinverfügung zu regulieren. „Wir können jetzt nicht länger auf eine landeseinheitliche Regelung warten, sondern müssen handeln“, erklärt Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff. Aktuell hat das Land Nordrhein-Westfalen zu den Weihnachtsmärkten keine klaren Regeln definiert. Daher ergreift die Stadt Gelsenkirchen nun selbst die Initiative und schreibt auf Weihnachtsmärkten und den Feierabendmärkten eine 2-G-Regelung vor. Die Regelungen würden mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen abgestimmt.

Weihnachtsmärkte nur noch für Geimpfte und Genesene

Der Besuch der Weihnachtsmärkte ist damit nur noch für Geimpfte und Genesene erlaubt. Die erforderlichen Nachweise sollen die Händler und der Kommunalen Ordnungsdienst stichprobenartig auf den Märkten kontrollieren. An allen Ständen, die Speisen und Getränke verkaufen, muss jeder, der etwas kauft, einen solchen Nachweis vorlegen. Der Status muss per zertifizierter App oder Impfausweis in Zusammenhang mit dem Personalausweis nachgewiesen werden. In den Schlangen vor den Ständen gilt Maskenpflicht. Auch diese Regel soll der Kommunale Ordnungsdienst stichprobenartig kontrollieren.

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Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff hätte sich zu den Weihnachtsmärkten eine bundes- oder landesweite Regelung gewünscht. „Leider haben wir derzeit eine etwas unklare Situation: Die alte Bundesregierung ist nur noch geschäftsführend im Amt, eine neue hat sich noch nicht konstituiert; und im Land ringen einzelne Politiker mit sich und ihrem Koalitionspartner. Es bleibt – wie so oft in der Pandemie – den Städten nichts anderes übrig, als eigene Regelungen aufzustellen. Wir stehen allerdings nicht allein da, in Duisburg wurde bereits eine ähnliche Allgemeinverfügung erlassen.“

Stadt will auf aktuelle Veränderungen reagieren

Die Stadt Gelsenkirchen will nach eigener Aussage die Entwicklungen und das Infektionsgeschehen genau beobachten und auf aktuelle Veränderungen reagieren. „Es ist absehbar, dass in den kommenden Wochen die Lage schwierig werden wird“, erklärt Wolterhoff. „Deshalb möchte ich ausdrücklich auch an die Gastronomen appellieren, die derzeit gültige Corona-Schutzverordnung konsequent umzusetzen. Und niemandem ist es untersagt, auch strengere Regeln aufzustellen.“