Gelsenkirchen: Polizei warnt vor „Schock-Anrufen“

Die Polizei Gelsenkirchen warnt vor „Schock-Anrufen“. Mit dieser Masche versuchen Betrüger zurzeit Geld zu erbeuten.

Polizeiauto. Symbolfoto: Pixabay

Gelsenkirchen: Polizei warnt vor „Schock-Anrufen“

Die Polizei Gelsenkirchen warnt vor „Schock-Anrufen“. Mit dieser Masche versuchen Betrüger zurzeit Geld zu erbeuten.

Eine 68-jährige Gelsenkirchenerin wurde am Montag Opfer eines solchen Anrufs. Bislang unbekannte Täter haben laut Polizei eine hohe Summe Bargeld von der Frau erbeutet. Die 68-Jährige erhielt gegen Mittag den Anruf einer Frau, die sich als Kommissarin vorstellte. Die Anruferin erklärte, die Tochter der Geschädigten habe einen Unfall verursacht und sei nun in Haft. Dann wurde die Gelsenkirchenerin zu einer angeblichen Staatsanwältin und einem angeblichen Richter weiterverbunden. Letzterer sagte der Frau, sie solle so viel Bargeld wie möglich abheben und es einem Kommissar vor einem Krankenhaus in der Altstadt übergeben.

Polizei sucht nach Zeugen

Die 68-Jährige glaubte den Betrügern, da sie den richtigen Namen der Tochter kannten. Sie überbrachte gegen 16.25 Uhr das Geld an einen ihr unbekannten Mann, der daraufhin verschwand. Der Verdächtige soll etwa 25 bis 30 Jahre alt und 1,75 Meter groß sein. Er hatte dunkle Haare und war leger gekleidet. Zeugen, die die Geldübergabe auf dem Behindertenparkplatz vor dem Krankenhaus beobachtet haben, können sich beim Kriminalkommissariat 21 unter Tel. 0209-3658112 oder bei der Kriminalwache unter Tel. 0209-3658240 melden.

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„Diese und ähnliche Maschen sind nicht neu und trotzdem leider immer wieder erfolgreich“, erklärt die Gelsenkirchener Polizei. „Immer wieder rufen falsche Polizeibeamte Menschen an, erfinden Geschichten, schockieren ihre Opfer und setzen sie massiv unter emotionalen Druck, um Bargeld und Wertgegenstände zu erbeuten.“ Die Betrüger handelten oft sehr professionell. „Schützen Sie sich, indem Sie im besten Fall das Telefonat beenden“, rät die Ermittlungsbehörde. „Geben Sie am Telefon keine Daten preis und vergewissern Sie sich bei Angehörigen, bevor Sie handeln. Rufen Sie Angehörige unter den Ihnen bekannten Rufnummern zurück. Rufen Sie die Polizei unter der 110 an und bitten Sie um Hilfe.“ Die Polizei rufe in keinem Fall an, um Bargeld zu fordern.