Kontrolleure stoßen auf Hygienemängel und illegale Verkäufe

Aktion in Shisha-Bars und Kiosken

Massive Hygienemängel und illegale Verkäufe – Kontrollen in sieben Shisha-Bars und vier Trinkhallen in Gelsenkirchen brachten jetzt etliche Verstöße und Ordnungswidrigkeiten zu Tage.
Massive Hygienemängel und illegale Verkäufe – Kontrollen in sieben Shisha-Bars und vier Trinkhallen in Gelsenkirchen brachten jetzt etliche Verstöße und Ordnungswidrigkeiten zu Tage. Bei der gemeinsamen Aktion von Polizei, Zoll und städtischen Ordnungsbehörden stießen die Einsatzkräfte in den Shisha-Bars den Angaben zufolge auf gleich mehreren Verstößen. In einer Shisha-Bar missachtete ein Besitzer das Jugendschutzgesetz, da er einen Minderjährigen erlaubte, Shisha zu konsumieren. In zwei anderen Shisha-Bars wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Hier sei unerlaubt Tabak aus größeren Behältnissen als vorgeschrieben portioniert worden. Ein weiteres Ordnungswidrigkeitsverfahren droht einem anderen Besitzer, da CO2-Melder in seinem Geschäft fehlten und er gewerblichen Müll im Privatmüll entsorgte.

Gemeinsame Kontrollen von Polizei, Zoll und Ordnungsbehörden ider Stadt Gelsenkirchen. –Symbolfoto: Thomas Nowaczyk

Massive Hygienemängel und illegale Verkäufe – Kontrollen in sieben Shisha-Bars und vier Trinkhallen in Gelsenkirchen brachten jetzt etliche Verstöße und Ordnungswidrigkeiten zu Tage. Bei der gemeinsamen Aktion von Polizei, Zoll und städtischen Ordnungsbehörden stießen die Einsatzkräfte in den Shisha-Bars den Angaben zufolge auf gleich mehreren Verstößen. In einer Shisha-Bar missachtete ein Besitzer das Jugendschutzgesetz, da er einen Minderjährigen erlaubte, Shisha zu konsumieren. In zwei anderen Shisha-Bars wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Hier sei unerlaubt Tabak aus größeren Behältnissen als vorgeschrieben portioniert worden. Ein weiteres Ordnungswidrigkeitsverfahren droht einem anderen Besitzer, da CO2-Melder in seinem Geschäft fehlten und er gewerblichen Müll im Privatmüll entsorgte.

In Gaststätten dürfen keine Produkte mit Nikotin verkauft oder konsumiert werden. Da in einer Shisha-Bar mehrere Personen rauchten, das Gebäude aber auch als Gaststätte genutzt wird, missachtete ein Besitzer das Nichtraucherschutzgesetz. Während gegen den Betreiber ein Verfahren eingeleitet wird, mussten sechs Gäste ein Verwarnungsgeld zahlen.

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„Bei den Kontrollen der Trinkhallen wurden auch mehrere Verstöße aufgedeckt“, so ein Stadtsprecher. In einer Trinkhalle wurden neben rund 2000 unversteuerter Liquide für E-Zigaretten knapp 1000 illegale Snus-Tabake (Oraltabak) sichergestellt, deren Konsum in Deutschland verboten ist. Zudem wurden hier fast 70 Produkte mit Hanfanteilen (CBD) illegal verkauft. Sogar echte Cannabispflanzen wurden den Angaben zufolge zum Verkauf angeboten. Entsprechende Strafverfahren werden eingeleitet.

“Darüber hinaus wurden in einer weiteren Trinkhalle 26 Kilogramm unversteuerter Kaffee, 205 unversteuerte E-Zigaretten Liquide sowie 19 illegale Snus-Tabake beschlagnahmt. Auch hier folgen entsprechende Verfahren“, so der Sprecher. Bei zwei Trinkhallen seienOrdnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, worden weil 663 pfandpflichtige Getränke ohne Pfand verkauft wurden. Außerdem stellen die Kontrolleure massive Hygieneverstöße fest: Neben verklebten Böden wurden auch dreckige Kühlschränke beanstandet. Die Betreiber wurden diesbezüglich mündlich verwarnt.

Im Umfeld der Kontrollen wurden insgesamt zwei Verwarnungsgelder für Falschparker sowie ein Bußgeld wegen fehlender Umweltplakette erhoben. Darüber hinaus wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen illegaler Abfallentsorgung eingeleitet“, so der Stadtsprecher weiter.

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Die Kontrollen waren Teil einer sogenannten GeOS-Aktion (Gemeinsam für Ordnung und Sicherheit), an der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes, der Gewerbeaufsicht, der Lebensmittelüberwachung und der Umweltbehörde der Stadt zusammen mit der Polizei und dem Hauptzollamt beteiligten waren. GeOS-Aktionen decken immer wieder zahlreiche Verstöße unterschiedlicher Art auf und sollen über die Ahndung der Verstöße hinaus auch eine abschreckende Wirkung haben.