Pokal-Streit geht am 28. September in die nächste Runde
[vc_row][vc_column][us_image image=“1334″ size=“us_1600_900_crop“][vc_column_text css=“%7B%22default%22%3A%7B%22padding-top%22%3A%2210px%22%7D%7D“]Schalkes Fahnen bleiben im DFB-Pokal eingerollt, denn der Gegner steht frühestens Ende September fest. Foto: Rabas[/vc_column_text][us_post_title tag=“h1″ css=“%7B%22default%22%3A%7B%22font-family%22%3A%22h1%22%2C%22margin-bottom%22%3A%220%22%2C%22padding-top%22%3A%221rem%22%7D%7D“][vc_column_text]
Im Rechtsstreit mit Drittliga-Aufsteiger Türkgücü München um den DFB-Pokalgegner von Schalke 04 wird der Widerspruch des Bayerischen Fußball-Verbandes erst Ende September vor dem Münchner Landgericht verhandelt.
Die mündliche Verhandlung wurde für den 28. September (10.30 Uhr) anberaumt. Die auf Kartellrecht spezialisierte 37. Zivilkammer des Münchner Landgerichtes hatte am vergangenen Freitag nach der kurzfristigen Klage des Drittliga-Aufsteigers Türkgücü München eine Einstweilige Verfügung erlassen, die zur Aussetzung der nur zwei Tage später geplanten Partie in Gelsenkirchen zwischen dem Viertligisten FC Schweinfurt 05 und Schalke durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) führte.
Türkgücü pocht auf das Recht, selbst in der ersten Pokalrunde gegen den Bundesligisten antreten zu dürfen. Der BFV will dagegen mit seinem Widerspruch vor Gericht erreichen, dass es bei der ursprünglich vom Verband getroffenen Regelung für den DFB-Pokal bleibt.
Die Kammer habe bei ihrem Erlass der einstweiligen Verfügung am 11. September berücksichtigt, „dass der BFV üblicherweise nach dem Ende einer Spielzeit den Regionalliga-Meister für den DFB-Pokal anmeldet, in diesem Jahr die Regionalliga Bayern-Saison jedoch aufgrund der aktuellen Lage nicht beendet werden konnte“, so Dr. Anne-Kristin Fricke, Pressesprecherin des Landgerichts. „Der BFV hatte deshalb schon im Mai 2020 seine Spielordnung für die Amateurliga und die Regionalligaordnung geändert.“ Die Entscheidung, Türkgücü nicht zum DFB-Pokal zu melde, erachtete die Kammer „als nicht von der Satzung des BFV gedeckt und damit rechtswidrig“.
Schweinfurt will keine Eskalation
Der Regionalligist Schweinfurt 05 kündigte unterdessen an, eine weitere Eskalation unbedingt vermeiden zu wollen. Der Verein nahm am Mittwoch in einer Erklärung von Präsident Markus Wolf Stellung. „Über die DFB-Pokal-Teilnahme werden nun gezwungenermaßen Juristen entscheiden“, bedauerte Wolf.
Hintergrund des Pokalstreits war ein Plan des BFV, Türkgücü als Tabellenführer der wegen der Corona-Krise unterbrochenen Regionalliga als Aufsteiger für die 3. Liga zu melden. Schweinfurt hätte als Zweitplatzierter dafür am DFB-Pokal teilnehmen dürfen. Türkgücüs Präsident Hasan Kivran hatte bestätigt, dass er diesem Kompromiss bei einem Treffen mit BFV-Präsident Rainer Koch zugestimmt hatte.
Dann aber habe Schweinfurt gegen die Türkgücü-Lizenz für die 3. Liga vorgehen wollen, behauptete Kivran. Die Absprachen seien damit für seinen Verein hinfällig gewesen. Das weisen die Schweinfurter zurück. Die vom BFV getroffenen Regelungen zur sportlichen Wertung der wegen der Corona-Pandemie unterbrochenen Saison seien von ihrer Seite nie angezweifelt worden, äußerte Wolf. Man habe „nie Klage eingereicht und werde es auch ausdrücklich nicht tun“, kündigte er an.
Frank Leszinski
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