Rat stimmt verkaufsoffenem Sonntag zu

Rat stimmt verkaufsoffenem Sonntag zu

Der Rat der Stadt hat am heutigen Donnerstagnachmittag mit großer Mehrheit dem dem verkaufsoffenen Sonntag am 19. September in Buer und der City zugestimmt.
Buer hat eine neue City-Managerin: die Gelsenkirchenerin Sophie Pieper ist ab sofort im Amt.

Am 19. September soll es einen verkaufsoffenen Sonntag auch in Buer. –Foto: André Przybyl

Der Rat der Stadt hat am Donnerstag dem verkaufsoffenen Sonntag am 19. September in Buer und der City zu. In Buer heißt es dann von 10 bis 18 Uhr „Buer-tischt-auf“. An diesem Tag werden Tische und Bänke die Besucherinnen und Besucher der Buerschen Innenstadt zum Verweilen einladen. Über entsprechende Stände wird den Angaben zufolge eine kulinarische Versorgung angeboten.

In der Gelsenkirchener City findet zeitgleich ein Street Food & Music Festival statt. Die schon zum fünften Mal stattfindende Veranstaltung beginnt bereits am 17. September und erreicht am Sonntag mit dem Familiensonntag ihren Höhepunkt. Die Geschäfte dürfen in Buer und Gelsenkirchen jeweils von 13 bis 18 Uhr öffnen. Lukas Günther, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD, sprach von einem Interessensausgleich, den die Politik schaffen müsse zwischen den Interessen des Einzelhandels und der einzelnen Beschäftigten. Gelsenkirchen setze auf eine moderate Anwendung von Sonntagsöffnungen. Die allgemeine Gesetzgebung der schwarz-gelben Landesregierung kritisierte er unterdessen.

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Die Grünen betonten nur angesichts der Ausnahmesituation der Corona-Pandemie in diesem Jahr der Vorlage zustimmen zu wollen. Teilweise Enthaltungen gab es bei der CDU. Gegen den verkaufsoffenen Sonntag votierten die Stadtverordneten der Linken, WIN, AUF und Die Partei, die sich damit an der ablehnenden Haltung der Gewerkschaften orientierten. „Man muss nicht immer konsumieren, man kann diese Feste auch feiern, ohne die Geschäfte zu öffnen, deswegen stimmen wir dagegen“, sagte etwa Ali Akyol (WIN).

Die Vertreter der beiden großen Kirchen, hatten nach Aussage der Verwaltung keine Stellungnahme abgegeben. Laut Aussage des Gelsenkirchener katholischen Stadtdechanten Propst Markus Pottbäcker war ihm indes kein Schreiben wie sonst üblich zugegangen, wie er Hallo Buer sagte. Ob es sich hierbei um einen Formfehler der Gelsenkirchener Stadtverwaltung handelt, konnte ein Stadtsprecher am Donnerstagabend auf Nachfrage nicht beantworten, kündigte aber einer Überprüfung an. Laut Angaben der Stadt Gelsenkirchen vom Freitag seit am 27. Juli nur das Generalvikariat des Bistums Essen via E-Mail angeschrieben worden. Auch das Bistum Essen erklärte unterdessen auf Nachfrage, kein Schreiben erhalten zu haben.

Nach den Ladenöffnungsgesetzen der Bundesländer (hier: § 6 Abs. 4 Satz 7 LÖG NRW) sind vor Erlass der entsprechenden Entscheidungen zur Freigabe der Sonntagsöffnung unter anderen neben den zuständigen Gewerkschaften auch die Kirchen anzuhören. Die Vorschrift zielt darauf ab, den Belangen der betroffenen Gruppen Stimme zu verleihen. Das Ergebnis der Anhörung soll als informatorische Grundlage in die Abwägungsentscheidung einfließen. Die Entscheidung soll auf einer möglichst breiten Tatsachengrundlage getroffen werden.

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Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster hatte im vorigen Jahr einen verkaufsoffenen Sonntag in Kamp-Linfort wegen formaler Mängel gestoppt (Az. 4 B 1219/20.NE). Im Beschluss heißt es: „Leidet das Normsetzungsverfahren an einem wesentlichen Mangel, so hat dies Folgen für die Rechtsgültigkeit der Norm.“ Wesentlich sei hier im maßgeblichen Sinn, „wenn ein Verfahrenserfordernis, das der Gesetzgeber im Interesse sachrichtiger Normierung statuiert hat, in funktionserheblicher Weise verletzt wurde“. Die Stadt Gelsenkirchen geht indes davon aus, formal richtig gehandelt zu haben.

Boris Spernol