Schalke 04: Pokalgegner ist der 1. FC Schweinfurt
[vc_row][vc_column][us_image image=“951″ size=“us_1600_900_crop“][vc_column_text css=“%7B%22default%22%3A%7B%22padding-top%22%3A%2210px%22%7D%7D“]Endlich Klarheit über den Pokalgegner hat Schalke Sportvorstand Jochen Schneider. Foto: Rabas[/vc_column_text][us_post_title tag=“h1″ css=“%7B%22default%22%3A%7B%22font-family%22%3A%22h1%22%2C%22margin-bottom%22%3A%220%22%2C%22padding-top%22%3A%221rem%22%7D%7D“][vc_column_text]
Jetzt herrscht endlich Klarheit: Schalkes Pokalgegner in der ersten Runde ist der 1. FC Schweinfurt 05.
Nach einem mehrwöchigen juristischen Streit darf wie ursprünglich geplant der 1. FC Schweinfurt 05 in der ersten Runde des DFB-Pokals gegen den Schalke 04 antreten. Das entschied das Schiedsgericht des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV) am Dienstag und wies damit eine Klage von Türkgücü München ab. Der Drittligist wollte anstelle des Regionalliga-Vereins Schweinfurt im finanziell lukrativen DFB-Pokal spielen und ging gegen die Nominierung durch den BFV vor.
Zunächst erfolgreich, denn die für den 13. September vorgesehene Pokalpartie wurde abgesagt. Türkgücü-Geschäftsführer Max Kothny wollte sich gestern Abend auf Anfrage nicht äußern, weil ihm das Urteil inklusive der Urteilsbegründung noch nicht vorlag. Das Schiedsgericht, das mit unabhängigen Richtern besetzt war, hatte entschieden, dass eine entsprechende Corona-Regelung des BFV rechtens war.
Koch ist erleichtert
„Der BFV steht für sportlich faire Regelungen. Das ist gerichtlich bestätigt worden. Und das ist gut so“, meinte ein erleichterter BFV-Präsident Rainer Koch.
Die Entscheidung der höchsten Sportgerichtsbarkeit im Freistaat Bayern ist letztinstanzlich. Die Schiedsgerichtsvereinbarung schließt nun einen Gang zu ordentlichen Gerichten aus. Allerdings beschäftigte diese Streitfall auch die Zivilgerichtsbarkeit, wo nach einem Urteil des Landgerichts München eine Revision vor dem Oberlandesgericht angestrebt wurde. Zunächst war unklar, ob dieses Verfahren die Pokal-Ansetzung noch beeinflussen kann oder ob es nur noch um mögliche Schadenersatzansprüche geht.
Spiel in der Veltins-Arena
Am Dienstagvormittag war bereits eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts öffentlich geworden, wonach der Streit um den bayerischen Pokalstarter der Schiedsgerichtsbarkeit unterliegt. Das hatte Türkgücü angezweifelt und deshalb dieses – nun schon dritte involvierte – Gericht angerufen. Der DFB will die Pokal-Partie der Schalker gegen Schweinfurt am Dienstag der nächsten Woche (3. November) austragen lassen. Anstoß ist um 16.30 Uhr.
Für Schalke ist das eine gute Entscheidung. Denn Schweinfurt wird nach Informationen dieser Zeitung wie schon bei der geplanten Austragung am 13. September auf sein Heimrecht verzichten, so dass die Partie in der Veltins-Arena stattfinden kann. Der Bundesligist erspart sich damit in einer Englischen Woche Reisestress. Die Schweinfurter fühlen sich nicht in der Lage, die Auflagen der Corona-Pandemie zu erfüllen. Der Deutsche Fußball-Bund wird sich wohl am Mittwoch äußern.
Hätte sich das Schiedsgericht für Türkgücü München entschieden, hätte der Drittliga-Aufsteiger auf seinem Heimrecht bestanden.
Frank Leszinski
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