Gelsenkirchen: Zahl der Gäste bei Feiern wird auf 50 begrenzt

Gelsenkirchen Zahl der Gäste bei Feiern wird auf 50 begrenzt

Der Krisenstab der Stadt gemeinsam mit NRW-Gesundheitsministerium und Bezirksregierung einen Maßnahmenkatalog abgestimmt. So soll das weitere Ansteigen des Inzidenzwertes verhindert werden.

Am heutigen Montagvormittag (21. September) hat der Krisenstab der Stadt Gelsenkirchen mit Blick auf den Inzidenzwert, der am Wochenende bei 44,1 lag und nun noch auf 44,4 steigt, gemeinsam mit dem NRW-Gesundheitsministerium und der Bezirksregierung einen Maßnahmenkatalog abgestimmt, der das weitere Ansteigen des Wertes in den kommenden Tagen verhindern soll.

Demnach wird per städtischer Allgemeinverfügung die Anzahl der zulässigen Gäste bei privaten Feiern von derzeit 150 auf 50 begrenzt. Für Feste, die in gewerblich vermieteten Räumen stattfinden, muss der Veranstalter zudem eine Liste mit den Daten der voraussichtlich Teilnehmenden vorlegen. Außerdem wird in der Verfügung noch einmal dringend appelliert, dass in privaten Räumlichkeiten wie zum Beispiel Wohnungen Feste aus herausragendem Anlass nur noch mit höchstens 25 Teilnehmern ausgerichtet werden sollen. Diese Regelungen hatten sich am Wochenende aufgrund der Entwicklung der letzten Tage bereits abgezeichnet.

Werbung
Die unglaubliche Reise des FC Schalke 04 Vom bitteren Abstieg bis zur meisterlichen Rückkehr in die Erste Liga – die Geschichte der Saison 2021/22

Trödelmarkt kann nicht stattfinden

Als weitere Maßnahmen haben Krisenstab, Ministerium und Bezirksregierung beschlossen, dass der ursprünglich für den morgigen Dienstag geplante Trödelmarkt an der Willy-Brandt-Allee mit Blick auf das Infektionsgeschehen untersagt wird. Gleichzeitig erinnert der Krisenstab der Stadt noch einmal ausdrücklich an die derzeit geltenden Verhaltensregeln: Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal zehn Personen treffen, wenn sie nicht einer Familie oder zwei Hausständen angehören. Im Übrigen gilt in allen Fällen die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern und die Empfehlung einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Der Krisenstab der Stadt hatte am Wochenende das Gelsenkirchener Maßnahmenpaket zur Abstimmung Land und Bezirksregierung vorgelegt. Dieses Vorgehen wird von der gültigen Corona-Schutzverordnung vorgeschrieben. Die nun getroffenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass der Inzidenzwert nicht über die kritische Grenze von 50 steigt, ab der lokal über weitere einschneidende Maßnahmen entschieden werden muss.

KOD kontrolliert große Veranstaltungsräume

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Gelsenkirchen hat am vergangenen Wochenende verstärkt große Veranstaltungsräume auf die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung kontrolliert. Dabei wurden die Hygienevorschriften in allen überprüften Lokalitäten eingehalten. Lediglich in einem Fall waren die vorgeschriebenen Nachverfolgungslisten nicht ordnungsgemäß geführt. Gegen den Betreiber wurde laut Stadtangaben daher ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Er muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.000 € rechnen.

Die intensiven Kontrollen waren veranlasst worden, weil das lokale Infektionsgeschehen und die damit verbundenen gestiegenen Fallzahlen vor allem durch größere Feiergesellschaften in den vergangenen Wochen ausgelöst worden waren. Aufgrund der warmen Witterung war der KOD am Samstag und Sonntag auch verstärkt in den Gelsenkirchener Parkanlagen unterwegs, um neben den Corona-Verhaltenspflichten im öffentlichen Raum unter anderem das herrschende Grillverbot zu kontrollieren. Vereinzelt mussten Besucher aufgefordert werden, das Grillen zu unterlassen.