Gelsenkirchen: Hochzeiten mit bis zu 15 Personen
Gelsenkirchen: Hochzeiten mit bis zu 15 Personen
Der niedrige Corona-Inzidenzwert macht es möglich: Hochzeiten sind in Gelsenkirchen nun mit bis zu 15 Personen erlaubt.
Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die an einer standesamtlichen Trauung in Gelsenkirchen teilnehmen dürfen, konnte von acht auf 15 erhöht werden. Diese Nachricht hatte Oberbürgermeisterin Karin Welge für alle Brautpaare: „Ich weiß, dass der Wunsch, den schönsten Tag im Leben mit vielen Freunden und Verwandten gemeinsam zu feiern, oft groß ist. Deshalb bin ich froh, dass wir ab sofort wieder größere Gruppen zulassen können. Trotzdem möchte ich alle bitten, weiterhin mit Vorsicht und Bedacht zu feiern, damit es anschließend gesund in die Flitterwochen gehen kann.“
Keine Unterscheidung
Ab sofort sind in den Trauzimmern des Standesamtes Schloss Horst sowie in den Außenstellen des Standesamtes bis zu 15 Personen (einschließlich Brautpaar, Trauzeugen oder eventuell ein Dolmetscher) zugelassen. Es wird dabei nicht unterschieden, ob die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereits geimpft oder genesen sind, ob sie negativ getestet wurden oder noch keine Impfung erhalten haben. Um nicht anwesende Angehörige und Freunde an der Trauung teilhaben zu lassen, haben die Brautpaare die Möglichkeit, ihre Trauung mit ihrer eigenen Technikausstattung zu filmen oder in Form eines Livestreams zu übertragen.
Der Zugang zum Schloss Horst ist nur für die angemeldeten Personen möglich. Im Gebäude und in den Trauzimmern besteht eine Maskenpflicht für alle Personen der Hochzeitsgesellschaften. Zur Rückverfolgung von Infektionsketten sind die Kontaktdaten der Hochzeitsgesellschaft vor der Eheschließung festzuhalten. Das Standesamt stellt dazu im Internet einen Vordruck bereit, der heruntergeladen und zur Eheschließung ausgefüllt mitgebracht werden kann. Alle Brautpaare, die in den kommenden Tagen in Gelsenkirchen heiraten, sind laut Stadt bereits informiert worden.