Gelsenkirchen: Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen untersagt
Die Stadt Gelsenkirchen verschärft ab Mitternacht die Regeln für Ansammlungen |
Die Stadt Gelsenkirchen verschärft ab Mitternacht die Regeln für Ansammlungen: Ab Samstag, 21. März 2020, sind in Gelsenkirchen Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen unter freiem Himmel untersagt. Das teilte die Stadt Gelsenkirchen am Freitagabend mit. Die Stadt reagiert damit auf die aus ihrer Sicht teilweise schleppende Umsetzung der bisherigen Verfügung durch einige Personen. Abstand bei Warteschlangen Weiterhin erlaubt sind Personengruppen die miteinander in ständiger häuslicher Gemeinschaft leben und unter derselben Anschrift gemeldet sind wie etwa Familien oder ständige Wohngemeinschaften. Nicht untersagt sind unvermeidbare Zusammenkünfte bei der Erledigung von Besorgungen zur Deckung des täglichen Bedarfs. Komme es zum Beispiel zu Warteschlangen vor Lebensmittelmärkten sei darauf zu achten, dass eines Mindestanstandes von zwei Meter zwischen den jeweiligen Personen und die Hygienemaßnahmen nach den Vorgaben des Robert Koch-Institutes eingehalten werden. Möglich sind den Angaben zufolge auch weiterhin Zusammenkünfte, die aus zwingenden beruflichen Gründen oder aus Anlass von Eheschließungen oder Bestattungen erfolgen. |
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