Stadt: „Nach 14 Tagen Karibik 14 Tage Quarantäne“

[vc_row][vc_column][us_image image=“1613″ size=“us_1600_900_crop“][vc_column_text css=“%7B%22default%22%3A%7B%22padding-top%22%3A%2210px%22%7D%7D“]. Gesundheitsdezernent Luidger Wolterhoff erinnert in diesem Zusammenhang an die schwierige Aufgabe des Gesundheitsamtes:. –Foto: Spernol[/vc_column_text][us_post_title tag=“h1″ css=“%7B%22default%22%3A%7B%22font-family%22%3A%22h1%22%2C%22margin-bottom%22%3A%220%22%2C%22padding-top%22%3A%221rem%22%7D%7D“][vc_column_text]

Der Krisenstab der Stadt Gelsenkirchen hat über die Regeln für Rückkehrer aus den RKI-Risikogebieten informiert. Wer in Risikogebiete reist, soll an die Konsequenzen denken.

Der Krisenstab der Stadt Gelsenkirchen hat am Dienstag (21. Juli) noch einmal an die Pflichten der Urlauber und Urlauberinnen erinnert, die nach einem Aufenthalt in RKI-Risikogebieten nach Gelsenkirchen zurückkehren. „Nach 14 Tagen Karibik können 14 Tage Quarantäne kommen“, betonte Krisenstabsleiterin Karin Welge. Niemand wolle den Bürgerinnen und Bürgern den wohlverdienten Sommerurlaub verleiden, wer aber in Risikogebiete reise, solle an die Konsequenzen denken: Ohne ein negatives ärztliches Zeugnis, das den vorgenommenen Test höchstens 48 Stunden vor der Einreise bescheinigt und sofort dem Gesundheitsamt vorgelegt wird, sind 14 Tage Quarantäne erforderlich.

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„Wir sind mitten in den Sommerferien. In drei Wochen beginnt – in welcher Form auch immer – der Betrieb in unseren Schulen und Kitas wieder“, sagte Welge. „Es wäre fatal, wenn das Virus über die Reiserückkehrer in die Einrichtungen getragen werden würde. Ich appelliere an alle Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener, sich weiterhin so solidarisch wie bisher zu verhalten und die Regeln zu beachten.“

Wolterhoff: „Infektionsketten verfolgen“

Gelsenkirchens Gesundheitsdezernent Luidger Wolterhoff erinnerte unterdessen an die schwierige Aufgabe des Gesundheitsamtes: „Derzeit können wir Infektionsketten verfolgen. Wir haben aber gerade in Gütersloh gesehen, wie schnell so etwas in die andere Richtung umschlagen kann“, so Wolterhoff. Damit dies in Gelsenkirchen nicht passiere, setze die Stadt vor allem auf die ausführliche Information der Öffentlichkeit.

So halte Stadt ihre Internetseite zur örtlichen Corona-Lage ständig auf dem aktuellen Stand. Auch umfangreiche Antworten auf häufig gestellte Fragen gebe es hier sowie Links zum Robert-Koch-Institut (RKI).  Rückkehrer können sich zudem über ein Online-Formular an das Gesundheitsamt wenden. Hier könne auch das ärztliche Zeugnis mit dem Testergebnis hochgeladen werden. „Jeder kann sich informieren und die Betroffenen können uns auf ganz unterschiedlichen Wegen informieren. Es gibt also überhaupt keine Ausrede dies nicht zu tun“, erklärte Wolterhoff.

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Verpflichtende Anmeldung nach der Rückkehr

Die verpflichtende Anmeldung nach der Rückkehr aus Risikogebieten ist übrigens nicht nur im Interesse der Gesundheit aller. Verstöße gegen die Corona-Einreiseverordnung des Landes NRW und das Infektionsschutzgesetz können zu saftigen Strafen führen: Im Höchstfall werden 25.000 Euro fällig.

Info – Die Corona-Hotline der Stadt unter 169-5000 ist weiterhin von montags und freitags zwischen 9 und 13 Uhr besetzt.

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