Ukraine-Krieg: IHK begrüßt „Schutzschild“ für Unternehmen
Ukraine-Krieg: IHK begrüßt „Schutzschild“ für Unternehmen
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen begrüßt das von der Bundesregierung beschlossene „Schutzschild“ für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen. Das fordert die IHK.
Mit einem Maßnahmenpaket – dem sogenannten „Schutzschild“ – will der Bund Unternehmen unterstützen, die besonders vom Krieg in der Ukraine betroffenen sind. „Es ist wichtig und richtig, dass den Ankündigungen aus März nun erste Schritte folgen“, erklärt IHK-Vizepräsident Lars Baumgürtel, der auch Vorsitzender im Industrieausschuss ist. „Wir hoffen jetzt auf eine schnelle Finalisierung und ein unbürokratisches Antragsverfahren, damit die Hilfe so schnell wie möglich bei den Betroffenen ankommt.“
Die IHK drängt zudem darauf, genau zu beobachten, ob und wie die Kreditprogramme anlaufen und genutzt werden. „Die Haftungsfreistellung für die Hausbanken beträgt lediglich 80 Prozent bei mittelständischen Betrieben und 70 Prozent bei großen Unternehmen: Ein nicht geringer Teil des Risikos verbleibt also in den Büchern der Banken und Sparkassen“, sagt Baumgürtel. Er hofft, dass dies nicht zu einer zu restriktiven Kreditvergabe führt. „Schon während der Corona-Pandemie musste der Staat in diesem Punkt nachbessern und schlussendlich auf eine 100-prozentige Haftungsfreistellung umsteuern.“
IHK: Kredite ab 9. Mai
Ab dem 9. Mai sollen Betriebe, die besonders von den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegsfolgen in der Ukraine betroffen sind, über das neue „Sonderprogramm UBR 2022“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Kredite erhalten können. Auch die Bürgschaftsbank NRW unterstützt mit einem Sonderprogramm kleine und mittlere Unternehmen in NRW, die durch den Krieg in der Ukraine in Schwierigkeiten geraten sind. Dafür können Anträge bereits gestellt werden.
Gut sei aus IHK-Sicht, dass sich die nachzuweisende Betroffenheit nicht nur auf die weggebrochenen Absatzmärkte in den drei Ländern beziehe, sondern auch Produktionsausfälle und Schließung von Produktionsstätten sowie insbesondere gestiegene Energiekosten umfasse, unterstreicht Baumgürtel. Dabei weist er darauf hin, dass die Hilfen noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Union stehen.